AGB / AMB
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen CaRu-TEC und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
Wir führen alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Vorschriften aus. Terminangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Unvorhergesehene Hindernisse berechtigen uns zur angemessenen Terminverschiebung.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme. Bei Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
§ 7 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Pinneberg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AMB
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen der Firma CaRu-TEC, nachfolgend Vermieter genannt, gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Baustromverteilern, Zähleranschlusschränken, Kabeln, Leitungen und Kabelbrücken; eventuellen Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen.
Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Mietvertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Vermieters maßgebend.
Der zugrundeliegende Mietvertrag sowie diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
§ 2 Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Miete zu überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen und den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit im vollständigen, unbeschädigten, betriebsfähigen und gereinigten Zustand zurückzugeben.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich auf Anfrage den jeweiligen Standort des Mietgegenstandes mitzuteilen sowie jeden beabsichtigten Wechsel des Standortes anzuzeigen.
§ 3 Mängel bei Überlassung
Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
Bei Überlassung erkennbare Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich angezeigt worden sind.
Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen oder einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter können nur geltend gemacht werden bei:
- vorsätzlicher Pflichtverletzung des Vermieters
- grob fahrlässiger Pflichtverletzung
- schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Haftung nach Produkthaftungsgesetz
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 5 Mietpreis und Zahlung
Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 24 Stunden täglich zugrunde. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der sieben-Tage-Woche (Montag bis Sonntag).
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung und unverzinsliche Kaution zu verlangen.
Die vereinbarte Miete beinhaltet keine Kosten für Ver- und Entladung, Montage, Demontage, elektrische Prüfung, Transport, Betriebs- und Energiekosten sowie behördliche Genehmigungen.
Die Verrechnung des Stromverbrauchs erfolgt durch den zuständigen Energieversorger nach dem tatsächlichen Verbrauch.
§ 6 Unterhaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
- den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen
- die sach- und fachgerechte Wartung durchzuführen, einschließlich der von der VDE geforderten monatlichen messtechnischen RCD-Prüfung
- notwendige Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und zu untersuchen.
§ 7 Überlassung und Versicherung
Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand zu überlassen.
Die Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Der Mieter ist verpflichtet, den Einsatz seiner Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen und sich bestätigen zu lassen, dass Haftpflichtansprüche Dritter mitversichert sind.
§ 8 Beendigung und Rücklieferung
Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung rechtzeitig anzuzeigen (Freimeldung).
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand vollständig und ordnungsgemäß zurückgegeben wird.
Der Mietgegenstand ist in betriebsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
§ 9 Weitere Pflichten des Mieters
Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte überlassen oder Rechte daran einräumen.
Bei Beschlagnahme oder Pfändung ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl zu treffen.
Bei Unfällen und Verkehrsunfällen ist der Vermieter zu unterrichten und die Polizei hinzuzuziehen.
§ 10 Kündigung
Mietverträge über eine bestimmte Mietzeit sind grundsätzlich unkündbar.
Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit gelten spezielle Kündigungsfristen je nach Mietpreisvereinbarung.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen bei Zahlungsverzug, nicht bestimmungsgemäßer Verwendung oder Verstößen gegen die Vertragspflichten.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Vermieters.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Vermieters.
Wenn Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen haben oder gerne ein individuelles Angebot möchten, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung